Die Aufgabe eines Gutachters / Sachverständigen für Permanent Make-up / Microblading / Tätowierungen ist es, das vorliegende Handwerk (also Pigmentierung / Microblading/ Tätowierung) zu begutachten und sodann objektiv und neutral zu bewerten.

Das Ziel der Begutachtung ist es in erster Linie, festzustellen, ob die Pigmentierung / Tätowierung fachgerecht und professionell durchgeführt wurde oder ob Mängel oder Verzeichnungen vorliegen.

Im letzteren Fall sollten die möglichen Ursachen für das mangelhafte bzw. misslungene Ergebnis ermittelt werden.

Ferner kann geprüft und ermittelt werden ob Möglichkeiten der Mangelbeseitigung bestehen (Entfernung und / oder Korrekturbehandlung) und mit welchen Kosten diese Maßnahmen verbunden sind.

Ein gerichtliches Gutachten wird im Rahmen eines Klageverfahrens oder eines selbständigen Beweisverfahrens vom Richter angeordnet um sie Sachfragen zu klären. Der Sachverständige hilft sozusagen dem Gericht, die gegebene Sachlage zu beurteilen und eine entsprechende Entscheidung zu treffen.

Um das vorliegende Handwerk (also Pigmentierung / Microblading/ Tätowierung) objektiv und kompetent zu begutachten, muss der Sachverständige über außerordentliche Fachkenntnisse verfügen und ausreichende Erfahrung auf seinem Gebiet haben. Dies ist auch die Voraussetzung für die öffentliche Bestellung und Vereidigung.

Ist das erstellte gerichtliche Gutachten fraglich oder nicht zufriedenstellend, kann ein Gegengutachten angeordnet werden, welches von einem anderen Sachverständigen erstellt wird.

Ein Gerichtsgutachten hat in der Regel einen Umfang von 30-40 Seiten, je nach Anzahl der Beweisbeschluss-Fragen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 1200-1800 Euro. Sie werden in der Regel von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

Ein Privatgutachten kann zur außergerichtlichen Beilegung einer Streitigkeit erstellt werden. Das spart Zeit und Geld, da ein Gerichtsverfahren meistens kostenintensiv und teuer ist und kann sich zudem über die Jahre hinwegziehen. Die Erstellung eines Privatgutachtens wird von einer der Parteien beauftragt, daher nennt man es auch Parteigutachten.

Das private Gutachten kann, wenn die außergerichtliche Einigung scheitert, in ein Gerichtsverfahren mit einbezogen werden, muss jedoch weder von der Gegenseite noch vom Gericht akzeptiert werden. Das Gericht kann vielmehr ein gerichtliches Gutachten anordnen, insbesondere wenn ein Verdacht der Befangenheit besteht.

Der Sachverständige, der das Privatgutachten erstellt hat, kann jedoch vor Gericht aussagen, und zwar als sachverständiger Zeuge.

Die Kosten für ein Privatgutachten betragen meistens ca. 600-800 Euro, je nach Umfang und Einzelfall. Sie werden in der Regel nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

Ein Versicherungsgutachten ist ein Gutachten, die von einer Haftpflichtversicherung oder von einem Versicherungsnehmer für einen Versicherungsschaden beauftragt wurde. An sich ist es eine Sonderform des Privatgutachtens.

Ziel des Versicherungsgutachtens ist die Ermittlung einer Schadensursache und Schadenhöhe bei Sach- und Haftpflichtschäden.

Die Kosten werden in der Rege von den Versicherungsgesellschaften getragen.

Ein Schiedsgutachten ist ein Sachverständigen-Gutachten, in dem die streitigen Fragen geklärt und verbindliche Entscheidungen von den Parteien getroffen und anerkannt werden. Ziel ist es, mit beiden Parteien in einem gemeinsamen Gespräch Vorschläge zu erarbeiten und eine Einigung zu finden, um einen zeit- und kostenaufwendigen Gerichtsprozess zu vermeiden.

Kommt es später doch noch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, so ist das Gericht an die in einem Schiedsgutachten getroffenen Vereinbarungen gebunden, es sei denn, diese sind offensichtlich sittenwidrig.

Die Kosten eines Schiedsgutachtens sind von beiden Parteien anteilig, meistens hälftig, zu tragen, da der/die Schiedsgutachter/in von beiden Parteien im Einvernehmen beauftragt wird.

Eine Stellungnahme ist eine sachverständige Bewertung des vorhandenen Permanent Make-up’s, Microblading oder einer Tätowierung in Kurzform. Dies kann nützlich sein um Verhandlungsgespräche mit der Gegenpartei zu führen ohne ein detailliertes Gutachten erstellen zu lassen.

Manchmal hilft eine solche Stellungnahme, die Problematik des Einzelfalls nachzuvollziehen und schnell eine gemeinsame Lösung zu finden ohne einen Rechtsweg gehen zu müssen.

Die Kosten belaufen sich auf ca. 100-120 Euro pro Stellungnahme (in Form eines Schreibens oder einer Email) und werden von der beauftragenden Person getragen.